Gebäudeeinmessung |
|
Die Eigentümer sind cerpflichtet ein neu errichtetes Gebäude oder Gebäudeteil auf eigene Kosten einmessen zu lassen (§ 16 (2) VermKatG NRW).
|
Teilungs- und Grenzvermessungenvermessungen |
|
Hoheitliche Liegenschaftsvermessungen wie Teilungsvermessungen zum Zwecke der Bildung neuer Flustücke (meist im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf) oder Grenzvermessungen zur Anzeige oder Kenzzeichnung der Grenzen durch Abmarkungen.
|
Amtliche Lagepläne |
|
Amtliche Lagepläne nach BauPrüfVO zum Bauantrag, zum Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung oder zum Antrag auf Eintragung einer Baulast.
|
Ingenieurvermessungen |
|
Lagepläne: zum Bauantrag, als Bestandslagelpäne oder für vorbereitende Untersuchungen.
Bauvermessung: Grob- und Feinabsteckung für die Bauausführung.
Nachweise nachBauO NRW: Nachweise nach § 75 (6) und § 81 (2) BauO NRW zur Vorlage beim zuständigen Bauordnungsamt.
|